Delegiertenversammlung vom Samstag, 17. August 2024 in Leuk (VS)
JA zur BVG-Reform
17. August 2022, Andreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli (AG)
Alle sind sich einig: Das Berufliche Vorsorge muss reformiert werden – und diese Vorlage ist ein wohlaustarierter Kompromiss. Zu Beginn war sogar Kollege Maillard im Boot. So hat er als Präsident des Gewerkschaftsbundes die Senkung des Umwandlungssatzes, die er heute bekämpft, mitgetragen.
Die Linken wollen das BVG verstaatlichen. Ihnen gefällt nicht, dass das BVG eine private und persönliche Vorsorge ist. Den Linken gefällt nicht, dass man beim BVG – im Gegensatz zur AHV – das im Alter bekommt, was man im Arbeitsleben einbezahlt hat. Die Gewerkschaften ergriffen das Referendum mit dem Spruch «mehr bezahlen für weniger Rente». Damit wird der Eindruck erweckt, dass dem Volk Geld entzogen wird. Das ist schlicht nicht wahr. Richtig ist vielmehr: Für die Gesamtbevölkerung bleibt der Saldo gleich.
Doch was soll überhaupt geändert werden? Die Reform umfasst im Wesentlichen 3 Punkte:
- Die Senkung des Umwandlungssatzes
Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen führen dazu, dass wir den Mindestumwandlungssatz dringend reduzieren müssen – sonst können die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen nicht finanzieren.
Es braucht rund 4,5 Prozent Rendite, um einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent während 25 oder 30 Jahren finanzieren zu können. Sie wissen es alle: Wenn wir bei einem gegebenen Guthaben eine viel längere Rentenbezugsdauer haben, reicht das angesparte Kapital nicht – Punkt.
Und genau das ist das Problem, das wir hier lösen müssen. Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken – im Gegenteil. Das gelingt aber nur, wenn wir in der Lebensarbeitszeit mehr Altersguthaben ansparen, das wir nachher auf die längere Rentenbezugsdauer verteilen können.
Bleibt der Satz bei 6,8 Prozent, dann bezahlen die Arbeitnehmenden die Differenz zu Gunsten der Rentner. Das ist systemwidrig und höchst unfair. Wenn die Gewerkschaften hier lamentieren, ist das nichts als Show. Denn bei allen Versicherten, die im BVG überobligatorisch versichert sind, beträgt der Umwandlungssatz im Schnitt rund 5,3 Prozent. Weil die Senkung nur den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben betrifft, sind rund 85 Prozent der Versicherten von der Senkung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind garantiert.
Ebenfalls nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind zudem all jene, welche die Altersleistung bei der Pensionierung als Kapital und nicht als Rente beziehen. Und das kann jeder selber entscheiden.
- Den Ausbau der beitragspflichtigen Lohnsumme
Der zweite Teil des Reformpakets umfasst einen Ausbau der von Lohnabzügen betroffenen Lohnsumme. Künftig soll die berufliche Vorsorge schon ab einem Jahreslohn von 19 845 Franken obligatorisch sein, statt wie bisher ab 25’725 Franken.
Die Vorlage sieht neu einen generellen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Einkommens vor. Somit sind nun neu 80 Prozent des Jahreslohns obligatorisch versichert, maximal gut 70 000 Franken. Zurzeit ist der Jahreslohn zwischen 25’725 und 88’020 Franken versichert.
Mit diesen Änderungen sind vor allem Teilzeitarbeitende und Geringverdiener besser abgesichert. Profitieren sollen damit nicht zuletzt viele Frauen. Deshalb kämpft «Alliance F» als Verbund der Schweizer Frauenorganisationen für die Reform – weil endlich die Anliegen der Frauen aufgenommen werden. 275’000 Frauen erhalten künftig eine höhere Rente, weil ihre Altersvorsorge verbessert wird!
Zudem werden neu die Einkommen addiert. Jemand, der mehrere Stellen mit kleinem Einkommen hat, überschreitet heute bei keiner Stelle die Eintrittsschwelle. Werden neu die Einkommen zusammengezählt, profitieren viel mehr Arbeitnehmende von der Beruflichen Altersvorsorge. Es werden zusätzlich 100’000 Einkommen neu versichert!
- Anpassung der Lohnbeiträge nach Alter
Heute betragen die Abzüge für das BVG je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent. Künftig werden es 9 Prozent für Personen zwischen 25-44 Jahren und 14 Prozent ab 45 Jahren sein. Dies erhöht die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkterheblich. Ein 65-jähriger Arbeitnehmer ist nachher gleich «teuer» wie heute ein 45-jähriger! Auch das ist eine markante Verbesserung der heutigen Situation.
Und um die geringere Rente durch die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, hat das Parlament Zuschläge beschlossen. Diese werden je nach Altersguthaben ausgerichtet. Personen mit tiefen Sparguthaben erhalten mehr Ausgleich – das ist sozial und fair!
Zusammenfassung:
Da wir immer länger Leistungen beziehen, müssen wir den Umwandlungssatz zwingend senken. 85% der Arbeitnehmenden betrifft die Senkung der Umwandlungssatzes nicht. 359’000 Personen erhalten eine höhere Rente, 100’000 Einkommen sind neu zusätzlich versichert und die heutigen Rentner sind nicht betroffen.
Darum empfehle ich Ihnen ein klares JA zur BVG-Reform.
Deshalb braucht es ein klares NEIN zur links-extremen Biodiversitäts-Initiative
17. August 2022, Martin Haab, Nationalrat Mettmenstetten (ZH)
Am 22. September stimmt die Schweiz über die Volksinitiative mit dem harmlosen Titel «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» ab – bekannt auch unter dem Kurznamen «Biodiversitäts-Initiative». Tatsächlich aber würde diese links-extreme Initiative unserem Land und unserer Landwirtschaft – und damit unserer Versorgung mit inländischen Nahrungsmitteln – massiv schaden.
Um was geht es?
Die Biodiversität ist nur eines von drei Anliegen, das die Initianten erreichen wollen. Nebst dem Ausscheiden von 30 Prozent unserer Landesfläche für die Biodiversität, sollen Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu offiziellen und damit praktisch unantastbaren Schutzobjekten erklärt werden. Was dies für die künftige Bautätigkeit in unseren Dörfern, Städten und im heute noch unverbauten Land bedeutet, lässt sich unschwer erahnen. Bereits heute ist das Bauen in schutzwürdigen Gebäuden oder Ortsteilen sowie ausserhalb des Baugebiets ein Hürdenlauf durch die Verwaltung.
Dass eine intakte Biodiversität eminent wichtig ist, weiss ich als Bauer mit weit über 40 Jahren praktischer Erfahrung, bestens. Diese Initiative bringt jedoch in Bezug auf den Artenschutz rein gar nichts, da sie nur an der Fläche ansetzt und nicht an der Qualität dieser Flächen. Einmal mehr schiesst eine aus Öko-Kreisen lancierte extreme Initiative grossmehrheitlich auf die Bauern und die inländische Nahrungsmittelproduktion. Eine Annahme der Biodiversitäts-Initiative würde dazu führen, dass wir unsere Nahrungsmittelimporte aus dem Ausland um mindestens 50% erhöhen müssten.
Tatsächlich ist die nach wie vor masslose Zuwanderung und die damit verbundene Zubetonierung der Landschaft, die grösste Gefahr für die Biodiversität. Weil sich die Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament weigert, den Verfassungsauftrag zur Steuerung der Zuwanderung umzusetzen, kommen jedes Jahr rund 100’000 Personen zusätzlich in unser Land. Um Wohnraum für immer mehr Menschen zu bauen, wächst die Siedlungsfläche gemäss Bund täglich um fast acht Fussballfelder. Aufgrund der Zuwanderung werden täglich riesige Grünflächen zerstört – auf Kosten der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und auf Kosten der Biodiversität.
Eine Fläche von der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn würde dieser extremen Initiative zum Opfer fallen
Aktuell sind gemäss den Initianten in der Schweiz nur 8% des Biodiversitätsschutzes erfüllt. Mit der Initiative wollen sie insgesamt 30 Prozent der Schweizer Landesfläche für die Biodiversität ausscheiden. Damit würde es für die Umsetzung der Biodiversitäts-Initiative 22% zusätzliche Fläche brauchen – was der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht. Dass sich die Initianten mittlerweile in den Medien von ihren eigenen Zahlen distanzieren, lässt nur einen Schluss zu: Sie versuchen die Stimmbevölkerung einzulullen.
Die Schweizer Bauern engagieren sich bereits freiwillig für die Biodiversität
Bereits heute sind 56.9% der Fläche der Schweiz unproduktive Gebiete und Wald. Zählt man die Alpungsgebiete dazu, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen, kommen nochmals 12% oder 500’000 Hektaren dazu. Somit sind beinahe 70% unserer Landesfläche geschützt und stehen der Artenvielfalt zur Verfügung. Pikanterweise foutiert sich ausgerechnet der Grüne Zürcher Baudirektor um den Schutz der Wälder. Er will dort mit tausenden Tonnen Beton Windturbinen bauen.
Somit verbleiben noch 30% der Landesfläche. Davon sind 8% Siedlungsfläche – wo die Artenvielfalt und die Biodiversität freundlich ausgedrückt oft viel zu wünschen übriglässt. Zudem bedeutet «Biodiversität» entlang von Verkehrsinfrastrukturen oft das Aufkommen von invasiven Neophyten für deren Bekämpfung das Geld beim Bund, den Kantonen und der SBB meist fehlt. Die Landwirte hingegen haben bereits freiwillig 19% ihrer Nutzflächen (195’000 Hektare) als Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden, die zu zwei Dritteln eine hohe Qualitätsstufe erreichen.
Heute werden nur noch 18.3% unserer Landesfläche vorwiegend für die Nahrungsmittelversorgung genutzt. Nehmen wir die Aussagen der Umweltverbände als bare Münzen, so sollen weitere 22% der Landesfläche mit einem Schutzstatus belegt werden. Dies mehr als die gesamte produktive Fläche der Landwirtschaft. Der Verlust von Kulturland würde unsere Lebensmittelproduktion empfindlich schwächen und den Selbstversorgungsgrad, der schon heute unter 50% liegt, nochmals halbieren.
Wo steht die Landwirtschaft heute in Bezug auf Artenschutz und Biodiversität?
Die Etappenziele die von der Agrarpolitik 2014 in Bezug auf die Qualitätsstufen der Biodiversität sowie der Vernetzung der Flächen gefordert wurden, werden durch die freiwilligen Programme durch die Bäuerinnen und Bauern mehr als erfüllt. Ein weiteres Ausdehnen der Flächen bringt nicht automatisch mehr Artenvielfalt oder mehr qualitative Biodiversität.
Negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft
Wie bereits eingangs erwähnt, würden bei einer Annahme der links-extremen Biodiversitäts-Initiative die neuen Regelungen zu einem immensen bürokratischen Aufwand führen, der die Bauwirtschaft noch stärker behindert und verkompliziert. Schon heute bestehen klare Vorgaben zum Schutz von Ortsbildern und geschützten Gebäuden. Für den Erhalt dieser Baukultur braucht es keine zusätzlichen Gesetzesverschärfungen.
Negative Auswirkungen auf den Tourismus
Eine intakte Natur und Umwelt sind für den Tourismus von Vorteil. Es braucht jedoch die nötige Infrastruktur, um für die Gäste attraktiv zu bleiben. Mit der Annahme der Initiative wären eine Weiterentwicklung des Tourismus sowie Freizeitaktivitäten in der Natur stark eingeschränkt.
Negative Auswirkungen auf die Energiewirtschaft
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem künftige Wasserbauprojekte, wären bei der Annahme der links-extremen Biodiversitäts-Initiative gefährdet. Denn die Standorte befinden sich fast ausnahmslos in Gebieten mit Schutzstatus. Zudem würde die Wald- und Holznutzung massiv eingeschränkt. Und schliesslich hätte die Initiative auch negative Auswirkungen auf die Finanzen von Bund und Kantonen.
Der Bundesrat und beide Kammern des Parlaments haben grossmehrheitlich die NEIN-Parole beschlossen und bewusst auf einen Gegenvorschlag verzichtet.
Aus all diesen Gründen empfehle ich ihnen, die NEIN-Parole zu beschliessen.