Politisch Abstimmung

Eidgenössische Abstimmung vom 24. November 2024

Kantonale Abstimmungen finden keine statt

 Parolenfassung SVP Schweiz

 4 x Ja

–      Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

–      Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

–      Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

–      Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

 

 

 

Delegiertenversammlung vom Samstag, 12. Oktober 2024 in Aarau (AG)

 

Für mehr Sicherheit und Lebensqualität – JA zum Ausbau unserer Nationalstrassen

Benjamin Giezendanner, Nationalrat Rothrist (AG)

 

Mobilität von Menschen und Gütern ist nicht Folge, sondern Grundlage unseres Wohlstands. Tatsächlich finden über 70 Prozent des Güterverkehrs auf der Strasse statt. Doch auf unseren Autobahnen kommt man kaum mehr vorwärts: Die Staustunden haben sich in nur 10 Jahren auf über 48’000 Stunden verdreifacht – was Kosten von über 1 Milliarde Franken verursacht. Haupttreiber dafür ist die masslose Zuwanderung, die unser Strassennetz an die Kapazitätsgrenze bringt.

 

Deshalb stimmen wir am 24. November über den längst fälligen Ausbauschritt des Autobahnnetzes ab. Linksgrüne Ideologen bekämpfen die Vorlage zwar erbittert. Aber auch sie sind auf gut ausgebaute Strassen angewiesen – oder haben Sie schon einmal jemanden gesehen, der eine Wärempumpe oder eine Solaranlage mit dem Lastenrad transportiert?

Bei der Abstimmung vom 24. November 2024 haben wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger es in der Hand, ob wir in eine verkehrspolitische Sackgasse fahren, oder ob wir in der Schweiz endlich wieder zusammen vorwärtskommen. In der Vorlage geht es um fünf wesentliche Punkte:

  1. Entlastung der Ortschaften
    Die Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen schützt uns allevor Ausweichverkehr in den Ortschaften. Der Strassenverkehr muss auf der Autobahn konzentriert werden, damit der Verkehr nicht durch Wohngebietefliesst. Dadurch werden die bewohnten Gebiete freigehalten von unnötigen, störenden und schädlichen Stau-, Lärm- und Umweltbelastungen sowie von Sicherheitsrisiken, die durch ein zu hohes Verkehrsaufkommen verursacht werden.

Fakten dazu: Im Halbjahr nach der Eröffnung der dritten Tunnelröhre des Gubrist bei Zürich hat der Verkehr auf den Teilen des nachgelagerten Strassennetzes, die typischerweise als Ausweichrouten für den Gubrist gelten um bis zu 20% abgenommen. Gleichzeitig haben das Stauaufkommen und das Unfallrisiko im Gubrist massiv abgenommen.

  1. Engpassbeseitigung erhöht Verkehrssicherheit
    Nationalstrassen sind die sichersten Strassen in der Schweiz – und dies, obwohl sie das grösste Verkehrsvolumen bewältigen. Die Beseitigung von Engpässen macht sie sogar noch sicherer. Die Zahl der Unfälle kann verringert werdenund die Rettungskräfte haben eine sicherere Durchfahrt. Durch die Beseitigung der Engpässe auf den Nationalstrassen und die Entlastung der Ortschaften von übermässigem Verkehr steigt zudem auch die Verkehrssicherheit in den Städten, Agglomerationen und Dörfern.

Fakten dazu: Die Nationalstrassen konzentrieren 41% des gesamten Strassenverkehrs und 74% des Strassengüterverkehrs, aber nur 14% der Unfälle finden auf ihnen statt. Auf Nationalstrassen gab es 2023 «nur» etwa 7’500 Unfälle, während es auf den übrigen Strassen fast 46’000 Unfälle waren.

  1. Strasse und Schiene gehören zusammen
    Nur ein Zusammenspiel aller Verkehrsträger bringt uns sicher vorwärts und gewährleistet die Versorgungssicherheit mit den wichtigsten Gütern. Die einseitige Konzentration auf nur ein Verkehrsmittel ist weder realistisch noch zielführend.Die alte Denkweise «Strasse gegen Schiene» gehört endgültig der Vergangenheit an. Stattdessen müssen die Verkehrsträger als komplementär, sich gegenseitig ergänzend und zusammenwirkend gedacht werden, um zukunftsfähige Mobilitätslösungen zu entwickeln.

Denn weder die Strassen noch die Eisenbahnen könnten die gesamte Mobilität der Schweiz alleine bewältigen. Bei beiden Verkehrsträgern herrschen Engpässe vor. Und dies meist zur gleichen Zeit und am gleichen Ort: Während dem morgendlichen Arbeitsverkehr sind zum Beispiel sowohl die Strassen verstopft als auch die Züge überfüllt.

Eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene im grossen Stil ist schlichtweg unmöglich, da dafür ein enormer Ausbau der Transportkapazitäten nötig wäre. Stattdessen muss sowohl auf der Strasse als auch auf der Schiene in eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung investiert werden.

Fakten dazu: Am gesamten Personenverkehr in der Schweiz hatten Personenwagen 2021 einen Anteil von 74%. Die Eisenbahn kam hingegen nur für 11% der zurückgelegten Personenkilometer auf.

  1. Unterhalt und Engpassbeseitigung
    Unsere Verkehrsinfrastruktur ist über 60 Jahre alt, und daher nicht auf die Bedürfnisse der durch die masslose Zuwanderung massiv gewachsenen Bevölkerungausgelegt. Sie stösst bereits heute an ihre Grenzen und ist teilweise veraltet. Deshalb muss die Infrastruktur ständig unterhalten und dringend modernisiert werden.
    Der Unterhalt und die Beseitigung von Engpässen sind dabei zentral. Dies verhindert unnötigen Stau und Ausweichverkehr und stellt sicher, dass die Nationalstrassen auf dem neusten Stand und dadurch sicher und zuverlässig sind.

Fakten dazu: Unser Nationalstrassennetz wurde grösstenteils in den 1960er bis 1980er Jahren gebaut und ist demnach nicht auf die heutige Bevölkerung von über 9 Millionen Menschen ausgelegt. Damals lebten in der Schweiz knapp 5.3 Millionen Menschen.

  1. Schonung des Kulturlands
    Die Vorlage führt zu keinem Kulturlandverlust.Wo Nationalstrassenabschnitte erneuert werden, muss beanspruchtes Kulturland kompensiert werden.

Fakten dazu: Für die vorliegenden Projekte ergibt sich ein Flächenbedarf von lediglich acht Hektaren. Wo für die Nationalstrassen Fruchtfolgeflächen beansprucht werden, sind diese im gleichen Umfang und unter Berücksichtigung der Qualität mit Unterstützung der betroffenen Kantone zu kompensieren. Alleine das Bevölkerungswachstum verschlingt täglich rund 6 Hektaren.
Die Abstimmungsvorlage umfasst insgesamt sechs Teilprojekte in den verschiedenen Landesregionen. Die Projekte sollen einerseits Engpässe beseitigen und andererseits den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern. Damit wird die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht und die Lebensqualität der Bevölkerung in den Städten, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden massiv gesteigert. Um unseren Wohlstand zu erhalten, müssen wir vorwärtskommen. Deshalb stimmen Sie für ein JA zur Sicherung der Nationalstrassen.

 

 

Kosten senken, Prämienzahlende entlasten

Thomas Bläsi, Nationalrat Genève (GE)

Die SVP hat die unisinnige Kostenbremse-Initiative abgelehnt. Aber das Problem der steigenden Prämien müssen wir jetzt in den Griff kriegen. Wir müssen handeln. Das derzeitige System ist bald nicht mehr finanzierbar. Ein Nein zur einheitlichen Finanzierung hätte schlimme Folgen.

Wir brauchen diese Reform, damit sich die bestehenden Probleme nicht ungebremst fortsetzen. Heute haben wir viel zu viele Spitalübernachtungen, zu viele unnötige Behandlungen und letztlich viel zu hohe Kosten. Gerade im ambulanten Bereich besteht ein riesiges Sparpotenzial. Doch die Akteure stehen auf der Bremse.

Jeder Akteur optimiert für sich. Die Gesamtkosten spielen heute überhaupt keine Rolle. Oder anders ausgedrückt: Niemand hat einen Vorteil, wenn er oder sie in eine bessere Koordination investiert und damit die Gesamtkosten in den Griff kriegt. Die Bevölkerung versteht diese Selbstbereicherung nicht mehr.

Es braucht Entlastung für die Prämienzahlenden. Zu den Zahlen 2022, wie sie übrigens auch im Abstimmungsbüchlein drin sind, hätte die einheitliche Finanzierung bereits 2023 zu einer Prämienentlastung von über 800 Millionen Franken geführt. Das ist aber nicht alles. Weil die Ambulantisierung in der Schweiz nach wie vor noch in den Kinderschuhen steckt und weiter voranschreitet, schätzt der Bund bei Einführung 2032 eine Entlastung zu Gunsten der Prämienzahlenden von bis 2.5 Milliarden Franken. Und selbstverständlich gilt das einschliesslich der Pflegefinanzierung!

Wenn wir nun diese Reform nicht unterstützten, spielen wir den Linken in die Hände. Sie wollen Staatsmedizin, kein freiheitliches Gesundheitssystem. Und sie wollen, dass wir den Asylanten eine Top-Versorgung bieten. Ihr Interesse ist sicher nicht, ein Versorgungssystem zu haben, welches für uns Bürgerinnen und Bürger gut und finanzierbar ist. Lassen wir uns nicht vor den Wagen der Gewerkschaften spannen. Wir helfen ihnen nur, ihre radikal-linken Forderungen umzusetzen.

Und zum Schluss noch dies: In Zukunft haben es die Kantone in der Hand, wie viel Prämienwachstum sie in ihrem Kanton zulassen wollen. Ihren Kostenanteil können sie neu über alle Bereiche jährlich anpassen. Sie dürfen einzig den Mindestanteil von 26.9 Prozent nicht unterschreiten. Das ermöglicht eine gezielte und dosierte Prämienpolitik in den Kantonen, abgestimmt auf die Interessen der Bevölkerung.

Sagen wir Ja zur einheitlichen Finanzierung. Folgen Sie der Mehrheit der Bundeshausfraktion der SVP. Unsere Stimmbevölkerung versteht es nicht, wenn wir tatenlos zusehen, wie sie vom jährlichen Prämienhammer erschlagen werden.

 

 

Aktuelle Herausforderungen im Wohnungswesen

Guy Parmelin, Bundesrat Bursins (VD)

Als ich das Verteidigungsministerium Anfang 2019 verließ, waren die großen Themen meines neuen Departements klar: Wirtschaft, Bildung und Forschung, Landwirtschaft. Ich wusste natürlich, dass das Bundesamt für Wohnungswesen ebenfalls zum EDFR gehört, und mir war vollkommen klar, dass ich mich mit Themen wie Wohnen, Mietrecht und Eigentumsförderung befassen würde. Allerdings stand das Thema Wohnen damals nicht ganz oben auf der politischen Agenda.

Diese Situation hat sich mittlerweile grundlegend geändert. Wohnungsfragen, insbesondere die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Wohnraum, sind zu einem intensiv diskutierten Thema geworden. Das ist nicht verwunderlich: Sobald ein Gut, egal welches, nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung steht, wird es sofort zu einem politischen Thema. Das haben wir in den letzten Jahren gesehen, als wir über drohende Energieknappheit oder Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten gesprochen haben.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, genauso wie Ernährung, Arbeit und Bildung. Und ein ausreichendes Wohnungsangebot trägt entscheidend dazu bei, dieses Grundbedürfnis zu befriedigen. Es ist aber auch von großer Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Wohnungsangebot wird häufig unterschätzt. Wenn Arbeitsplätze geschaffen werden, stellt sich früher oder später die Frage, wo die Menschen wohnen sollen. Vor diesem Hintergrund gehört das Bundesamt für Wohnungswesen in das Wirtschaftsdepartement und sollte nicht ins EDI verlegt werden, wie es eine SP-Motion fordert.

Seit geraumer Zeit stellen wir fest, dass diese ausreichende Wohnraumversorgung mehr und mehr in Frage gestellt ist. Kurz – der Wohnungsmarkt ist aus dem Gleichgewicht geraten, weil der Wohnungsbau mit der Nachfrage nicht Schritt zu halten vermag.

Weshalb ist das so? Auf der Nachfrageseite spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: die Zuwanderung und die Haushaltsverkleinerung. Weil wir immer älter werden und einen grösseren Teil unseres Lebens in einem Kleinhaushalt leben, benötigen wir mehr Wohnungen. Haben Sie gewusst, dass 69 Prozent der Haushalte in der Schweiz Ein- und Zwei-Personenhaushalte sind? Und mit der zunehmenden Alterung wird dieser Trend anhalten. Aber auch unser Wohlstand trägt dazu bei, dass wir uns eine grössere Wohnung leisten können.

Und hinzu kommt die Zuwanderung: Ja, wir brauchen zwar gezielt ausländische Arbeitskräfte, unter anderem weil geburtenstarke Jahrgänge in den kommenden Jahren in Pension gehen. Aber diese Arbeitskräfte brauchen auch Wohnraum. Machen wir eine einfache Rechnung: Wenn wie im vergangenen Jahr 100’000 Personen zuwandern, braucht es dafür gut 45’000 Wohnungen. Und zahlreiche Flüchtlinge und Menschen aus dem Asylsystem sind noch nicht eingerechnet. Auch diese müssen irgendwo untergebracht werden.

Gleichzeitig ist in den letzten gut fünf Jahren die Zahl der neu erstellten Wohnungen um rund 20 Prozent zurückgegangen. Höhere Anforderungen, steigende Preise, die Zinswende oder die Raumplanung sind nur ein paar der Gründe dafür. Wir sind hier also mit einem wachsenden Ungleichgewicht konfrontiert.

Die Senkung der Zinssätze durch die Nationalbank Ende September macht das Bauen wieder attraktiv. Aber auch wenn wieder mehr Bauanträge gestellt werden, kann es lange dauern, bis eine Wohnung gebaut ist und bezogen werden kann.

Wir müssen etwas gegen die Länge der Verfahren unternehmen und dafür sorgen, dass die Siedlungsentwicklung nach innen funktioniert. Aus diesem Grund habe ich die Kantone, Städte, Gemeinden, die Bau- und Immobilienbranche sowie die Zivilgesellschaft bereits zweimal zu einem Runden Tisch eingeladen. Beim zweiten Mal, im Februar dieses Jahres, haben wir einen Aktionsplan vorgelegt, der dazu beitragen soll, dass mehr und vor allem bedarfsgerechter und preisgünstiger Wohnraum gebaut wird.

Einige Kreise haben den Aktionsplan kritisiert und ihn als wenig ambitioniert bezeichnet. Ich entgegne ihnen Folgendes: Im Bereich der Wohnungspolitik und der Raumplanung haben der Bund, die Kantone und die Gemeinden ihre eigenen Kompetenzen. Dies muss auch so bleiben. Und es wird auch weiterhin Aufgabe der Bau- und Immobilienbranche sein, zu bauen und zu investieren. Aber wir müssen und wollen besser zusammenarbeiten. Deshalb ist der besagte Aktionsplan ein „Leitfaden für die Zusammenarbeit“. Und wenn wir auch nur einen bedeutenden Teil der Maßnahmen umsetzen, haben wir bereits einen großen Schritt nach vorne gemacht.

Jeder ist gefordert. Denn mancherorts – in den Städten ebenso wie in den Tourismusgemeinden in den Bergen – sind die Auswirkungen der Wohnungsnot bereits spürbar. Vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen müssen einen größeren Teil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. Meist sind die Mieten höher, da der Erwerb von Wohneigentum für viele Bevölkerungsgruppen zunehmend unerreichbar ist.

Wir kommen daher schnell zu Diskussionen über das Mietrecht. Am 24. November werden wir über zwei Vorlagen abstimmen, die es betreffen. Es handelt sich um zwei konkrete Fragen, bei denen das Parlament im einen Fall eine Verschärfung und im anderen Fall eine Lockerung beschlossen hat.

Im ersten Fall handelt es sich um strengere Regeln für die Untervermietung. Wie heute soll die Untervermietung weiterhin möglich sein. In Zukunft müssen die Mieter jedoch einen schriftlichen Antrag auf Untervermietung stellen und der Vermieter muss diesen schriftlich bestätigen. Auch jede Änderung der Untermiete muss mitgeteilt werden. Ebenso kann der Vermieter in Zukunft die Untermiete verbieten, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Diese neuen Bestimmungen sollen Missbräuche verhindern und die Untervermietung weiterhin erlauben, sie aber klarer regeln.

Das andere Projekt zielt darauf ab, dass ein Eigentümer seine Immobilie leichter und schneller für sich selbst nutzen kann. Heute kann dieser Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn er „dringend“ ist. In Zukunft wird es ausreichen, wenn der persönliche Bedarf „wichtig und aktuell“ ist. Bei einer Kündigung werden die Gerichte weiterhin die Interessen beider Parteien berücksichtigen müssen, aber der persönliche Bedarf wird etwas mehr Gewicht haben. Und das Gericht muss zudem definieren, was „wichtig und aktuell“ bedeutet.

Beide Entwürfe gehen auf Initiativen des Parlaments zurück. Der Bundesrat war ursprünglich der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen in beiden Fällen ausreichend seien. Nachdem das Parlament nun die Gesetzesänderungen verabschiedet hat, empfehlen der Bundesrat und das Parlament die Annahme beider Vorlagen. Die bevorstehende Abstimmung ergibt sich aus dem Referendum, das der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband gegen diese Entscheidung ergriffen hat.

Ich wünsche Ihnen nun eine angeregte Diskussion über die beiden Vorlagen.

 

 

2x Ja für faire Regeln und Rechtssicherheit

Gregor Rutz, Nationalrat Zürich (ZH)

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen im Mietrecht ab. Beide Vorlagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen. Rechtssicherheit nützt den Mietern wie auch den Vermietern. Daher ist ein doppeltes Ja wichtig.

Werden Abmachungen schriftlich festgehalten und Kriterien verbindlich definiert, profitieren Mieter und Vermieter. Genau dies will die Vorlage zur Untermiete erreichen. Dort soll eine kleine Änderung im Gesetz erfolgen: Neu braucht der Mieter für die Untervermietung nicht nur das mündliche Einverständnis, sondern eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dies soll verhindern, dass Mieter ihre Wohnung zu überhöhten Preisen weitervermieten und z.B. via Airbnb ungerechtfertigten Profit herausschlagen. Die neue Regelung schützt auch die Mieter: Ständige Untermieterwechsel sind für andere Mieter störend. Gehen in der Nachbarwohnung ständig neue Leute ein und aus, führt dies zu Lärm, Dreck oder auch Sicherheitsproblemen.
Selbstverständlich bleibt das Recht zur Untermiete aber bestehen – auch für Studenten, die in einer WG leben. Mit der Revision bleibt die Flexibilität gewahrt, aber die Regeln werden geklärt.

Mieterschutz bleibt gewahrt

Auch die zweite Vorlage stärkt die Rechtssicherheit. Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal kauft, kann diese nur dann selbst nutzen, wenn er «dringenden Eigenbedarf» für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann. Dann kann er ein Mietverhältnis innert gesetzlicher Frist kündigen.

Neu soll die Formulierung «dringender Eigenbedarf» durch «bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt werden. So soll unterstrichen werden, dass es sich nicht um einen Notfall handeln muss, sondern um einen wichtigen Grund, um das eigene Eigentum innerhalb einer vernünftigen Frist auch selbst nutzen zu können. Die Rechte der Mieter, sich zu wehren, bleiben unverändert – auch die Fristen werden nicht verändert.

Diese punktuelle Anpassung ist gerade für Gewerbebetriebe und KMU von Bedeutung. Dort kann es sehr wichtig sein, eine Liegenschaft baldmöglichst nutzen zu dürfen. Die Gesetzesrevision ermöglicht, das Eigentum auch wirklich nutzen zu können – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.