Politisch Abstimmung

Kantonale Abstimmung vom 9. Juni 2024, Tessin         (Eidgenössisch folgt nach Kantonal)

Parolenfassung UDC Tessin

2  x Nein

  • Decreto legislativo concernente lo stanziamento di un credito di 76 milioni di franchi per l’acquisto dell’edificio ex Banca del Gottardo di proprietà di EFG Bank SA e di un credito di 6,44 milioni di franchi per la progettazione della sua ristrutturazione

e dell’adeguamento logistico nonché per uno studio di fattibilità e progettazione per gli spazi destinati alla sede provvisoria necessaria per la ristrutturazione del Palazzo di giustizia del 7 febbraio 2024 – NEIN

Verordnung für einen Kredit von 76 Mio. + 6,44 Mio. für den Kauf des Ex-Gotthardbank Gebäudes und ein Projekt für deren Umbau zum neuen kantonalen Justizgebäude.

Mehr Räumlichkeiten für die kantonale Justiz werden benötigt, sind aber im angestrebten Rahmen übertrieben und vor Allem zu teuer. Die angebotenen Gebäude der Ex- Gotthard Bank sind viel zu teuer und wird zu diesem Preis auch niemand aus der Privatindustrie kaufen. Dazu kommen noch ca. weitere 40 Millionen für die Projektierung und die Renovation. Das kann sich der hoch verschuldete Kanton Tessin sich nicht leisten.

  • Modifica del 17 ottobre 2023 della legge sull’Istituto di previdenza del Cantone Ticino del 6 novembre 2012 (LIPCT) – NEIN

Änderung des Pensionskassengesetz der Kantonsangestellten:

Schon im 2012 stand es mit dem kantonalen Vorsorgeinstitut finanziell schlecht.

Mit dem Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat hat der Kanton dem Institut mit 500 Millionen unter die Arme geholfen.

Nun sollen wegen dem geplanten tieferen Umwandlungssatz wieder öffentliche Gelder diesen Verlust lindern, indem die Massnahme nur langsam in kleinen Schritten eingeführt wird. Es sind jährliche Unterstützungen von über 21 Millionen geplant, bis ein Deckungsgrad von 85% im 2051 erreicht werden kann. Die Kosten würden zu ca. 1/3 auf die Angestellten und zu 2/3 auf den Kanton und somit auf die Steuerzahler aufgeteilt.

Wir reden von weiteren öffentlichen Gelder von fast 400 Millionen.

Der kantonalen Vorsorgekasse fehlen heute über 3 Milliarden, mehr als die Schulden des Kantons Tessin selbst und ist ein Fass ohne Boden. Nach Hochrechnung von Spezialisten

kann der angestrebte Deckungsgrad von 85% bis ins Jahr 2051 nicht erreicht werden sondern wird höchstens um die 50% sein. Es ist an der Zeit, dass Einsparungen von den Betroffenen getragen wird und nicht ständig die Öffentlichkeit die teuren Pensionen, von den schon privilegierten Staatsangestellten, tragen muss.

Schon heute sind die Saläre der Staatsangestellten deutlich über dem Durchschnitt der kantonalen Löhne. Dazu kommen weitere Luxuskonditionen wie interessante Frühpensionierungsmöglichkeiten, kantonale subventionierte Verpflegungsmöglichkeiten, längere Ferien und weitere Dienstaltersgeschenke.

Gürtel enger schnallen, das haben die privat Angestellten auch durchmachen müssen

und keine Steuergelder mehr für privilegierte Staatsangestellte!

und
1    x Ja

Modifica del 12 dicembre 2023 della legge tributaria del 21 giugno 1994 (LT) – JA

Änderung des kantonalen Steuergesetzes:

Das Tessiner Steuergesetz ist veraltet und vor Allem nicht mehr kompetitiv.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Senkung um 1,667 Punkte des Steuersatzes für alle physischen Personen
  • Anpassung der Erbsteuer an die heute oft neue Familienzusammensetzung und erleichterte Vererbung von Firmen an Familienmitglieder.
  • Steuersenkung von Vorsorgekapital auf max. 3%
  • Stufenweise Senkung der max. Einkommenssteuer von 15,076% auf 12% in 6 Jahren.

Es wandern immer mehr wohlhabende Personen aus als herkommen und somit zieht auch immer mehr Kapital aus dem Tessin ab.

Für Deutschschweizer wird es wieder interessant, den Wohnsitz ins Tessin zu verlegen und es wird attraktiver, das Vorsorgekapital im Tessin zu beziehen.

Die Tessiner bezahlen generell weniger Einkommenssteuern und der Firmenübertrag wird leichter.

Die Prognosen stehen gut, der Kanton wird steuermässig in die Top Ten unter den Kantonen vorstossen

und die Steuereinnahmen werden steigen, Balsam auf die finanziellen Wunden des Kantons Tessin.

Eidgenössische Abstimmung vom 9. Juni 2024

Parolenfassung SVP Schweiz

3    x Nein
Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungsinitiative)»

  • Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Stromgesetz, respektive Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes)

 und
1    x Ja

 Parolenfassung UDC Tessin

 In Kontrast zur SVP Schweiz beschliesst die UDC Tessin die

Ja-Parole zum Stromgesetz (Änderung des Energiegesetzes)

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Delegiertenversammlung vom Samstag, 23. März 2024 in Langenthal BE

Linke Prämienentlastungs-Initiative – ein Raubzug auf das Portemonnaie des Mittelstandes


Céline Amaudruz
, Nationalrätin Genève (GE)

Der Verlust der Kaufkraft ist in den letzten Monaten in den Mittelpunkt des Interesses der Bevölkerung gerückt. Die SVP hat als erste Partei Alarm geschlagen und unermüdlich gegen eine Steuerpolitik gekämpft, welche die Kaufkraft der Bevölkerung schmälert.

Ob ökologisch, wirtschaftlich oder sozial – alle politischen Massnahmen, die sich zur Erreichung ihres Ziels auf höhere Steuern und Abgaben stützen, haben eines gemeinsam: Am Ende zahlt immer der Mittelstand die Rechnung.

Heute haben wir es mit einem weiteren falschen Vorschlag der Linken zu tun. Eine weitere falsche Idee, die sich in die lange Liste neuer Steuern für den Mittelstande einreiht. Im Jahr 2030 würden die zusätzlichen Kosten, die diese linke Initiative verursacht, jährlich 10 Milliarden Franken betragen. Das sind 2’000 Franken mehr pro Erwerbstätigem!

Nehmen wir das Beispiel des Kantons Waadt, der diese Begrenzung der Krankenkassenprämien auf 10% des Einkommens bereits anwendet. Wir können daraus zwei Lehren ziehen:

  • Zum einen wird der Mittelstand zur Kasse gebeten. Ein Ehepaar – beide Partner verdienen den Medianlohn von jährlich 74’000 Franken –, zahlt jedes Jahr 27’000 Franken Steuern – davon werden mehr als 1’000 Franken allein für die Finanzierung der kantonalen Zuschüsse verwendet. Diese Subventionen machen 10% der Kosten des Kantons aus!
  • Hinzu kommt: das Problem der steigenden Prämien ist damit nicht gelöst. Tatsächlich bricht der Kanton Waadt bei den steigenden Prämien alle Rekorde: Die tatsächlichen Gesundheitskosten werden zwar durch die Steuern verschleiert, aber die Waadtländer Prämie ist eine der teuersten der Schweiz. Nur in meinem Heimatkanton, dem Kanton Genf, ist es noch schlimmer. Aufgrund der grosszügigen Subventionspolitik des Kantons beträgt dort die monatliche Durchschnittsprämie im Jahr 2024 hohe 454 Franken!

Die auf den ersten Blick verlockend erscheinenden Initiativen der Linken und der Gewerkschaften führen zu versteckten Kosten, Arbeitsplatzabbau, Preiserhöhungen und letztlich zum Schwinden der Kaufkraft. Frédéric Bastiat, ein französischer Abgeordneter aus dem 19. Jahrhundert, bezeichnete diesen staatlichen Mechanismus einst zu Recht als «gegenseitige Ausplünderung», die letztlich nur dazu führt, dass die Mehrheit der Bevölkerung weniger Geld im Portemonnaie hat.

Dafür bezahlen muss einmal mehr der Mittelstand! Denn die Mitte-links-Mehrheit im Parlament verhindert jede Kürzung des Asylbudgets oder der Milliarden, die ins Ausland verschleudert werden.

Welches sind bürgerliche Lösungen?
Was ist die Alternative, wenn wir diese untaugliche linke Lösung nicht wollen und die Initiative ablehnen?

Zunächst einmal wird der indirekte Gegenvorschlag automatisch in Kraft treten. Kantone, die nur wenig an Zuschüssen gewähren, werden grosszügiger sein müssen, was Bedürftige direkt begünstigt, ohne den Mittelstand extrem zu belasten.

Danach werden wir im Parlament die Arbeit an der konkreten Lösung des Problems fortsetzen: den ständig steigenden Kosten. Geschätzte Damen und Herren, wussten Sie, dass die Gesundheitskosten in der Schweiz 10’000 Franken pro Person und Jahr betragen? Jede Lösung, die nicht auf eine Reduzierung der Kosten fokussiert ist, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Mit der rechten Hand gibt man der Bevölkerung 100 Franken, mit der linken Hand nimmt man ihr 200 Franken.

Um diesen fatalen Mechanismus zu stoppen, habe ich eine parlamentarische Initiative eingereicht, die ein Moratorium für die Gesundheitskosten vorschlägt. 2025 dürfen die Prämien nicht höher sein als 2024 – die Akteure im Gesundheitswesen müssen in diesen beiden Jahren mit denselben Mitteln auskommen. Diese schnell umzusetzende Lösung zwingt die Akteure im Gesundheitswesen dazu, die Kosten zu senken, da sie nicht mehr mit einem stetigen Anstieg der öffentlichen Gelder rechnen können.

Dieser Vorschlag ist im Parlament hängig und ich werde ihn demnächst in der Gesundheitskommission vertreten. Er ist jedoch durch die SP-Initiative bedroht, die im Falle einer Annahme alle besseren Lösungen für lange Zeit blockieren würde. Hinzu kommt, dass der exorbitant hohe Preis der SP-Initiative die ohnehin desolate Finanzlage des Bundes weiter verschlechtern würde.

Geschätzte Delegierte, lassen wir uns nicht auf die Experimente der Linken ein, die am Ende immer das Volk und insbesondere der hart arbeitende Mittelstand bezahlen muss.

Überlassen wir es den Kantonen, für diejenigen zu sorgen, die Unterstützung benötigen, wie es unser föderalistisches Erfolgsmodell vorsieht. Um die Kaufkraft des Mittelstandes zu schützen, stimmen wir am 9. Juni NEIN zu dieser gefährlichen SP-Initiative.

Die Kostenbremse-Initiative ist nicht zielführend – es braucht umsetzbare Lösungen und mehr Wettbewerb

Wir alle ärgern uns über die stark steigenden Krankenkassenprämien und die Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Während die Löhne in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt 6 Prozent gewachsen sind, stiegen die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung um sagenhafte 31 Prozent. Unser Gesundheitswesen gilt als eines der Besten der Welt. Aber wohl auch als eines der Teuersten.

Esther Friedli, Ständerätin Ebnat-Kappel (SG)

Dass die Gesundheitskosten in den letzten Jahren so stark gestiegen sind, hat mehrere Gründe:

  • Der Staat breitet sich im Gesundheitswesen immer mehr aus. Es wird immer mehr reguliert und kontrolliert. Die Bürokratie hat stark zugenommen – es müssen immer mehr Dinge notiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen klagen über die hohe Pflicht, alles schriftlich festzuhalten.
  • Es gibt immer weniger Wettbewerb – und dies auch, wie vorhin genannt, weil sich der Staat immer mehr ausbreitet.
  • Die Gesellschaft verändert sich. Wir werden alle immer älter und der Anteil der Menschen über 70 Jahre in der Gesellschaft wird grösser. Zudem nehmen auch chronische Erkrankungen zu.
  • Der medizinische und technologische Fortschritt bringt auch mit sich, dass neue Therapien immer teurer werden. Und diese neuen Therapien wollen wir im Krankheitsfall auch gerne nutzen.
  • Es bestehen im Gesundheitswesen immer noch viele Fehlanreize, Doppelspurigkeiten und ineffiziente Strukturen.
  • Der «Rundumservice» ist für alle Leute, die in unserem Land leben, verfügbar – selbst wenn sie erst seit kurzem hier leben und noch keinen Beitrag zur Finanzierung geleistet haben.

Sie sehen, es besteht viel Handlungsbedarf.

Am 9. Juni stimmen wir über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen», die sogenannte Kostenbremse-Initiative der Mitte ab. Die Initiative hat einen attraktiven Titel – wer will schon nicht tiefere Prämien? Wer will im Gesundheitswesen keine Kostenbremse?

Doch was will die Initiative genau: Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen. Dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern der medizinischen Leistungen, beispielsweise Der Ärzteschaft. Dabei muss der Bund dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft. Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Kassen und Leistungserbringer – also die Tarifpartner – keine kostendämpfenden Massnahmen beschlossen, dann müssen Bund und Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Diese Kostenbremse muss bereits im darauffolgenden Jahr Wirkung zeigen.

Das ist wohl gut gemeint und auch verlockend. Aber bei genauem Hinsehen erweist sich das, was gut gemeint ist, oft als schlecht. Oder in der Medizinsprache gesprochen «Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker».

Die Risiken und Nebenwirkungen dieser Initiative sind die starre Koppelung an die beiden Punkte «Kosten der schweizerischen Gesamtwirtschaft» und «Entwicklung durchschnittliche Löhne». Die Koppelung nur an diese beiden Faktoren ist nicht zielführend, weil sie zu einseitig ist. Problematisch ist zudem, dass diese Initiative – wie dies schon bei anderen Initiativen der Fall war – überhaupt nichts darüber aussagt, wie die Kosten im Gesundheitswesen gebremst werden sollen geschweige denn dazu, was die Konsequenzen sind. Im schlimmsten Fall würde die Initiative zu einer Rationierung im Gesundheitswesen führen. Das kann aber nicht unsere Absicht sein.

Im Gegensatz zu anderen Volksinitiativen hat das Parlament hier einen sogenannten indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Warum ein indirekter Gegenvorschlag? Was die Initiative richtig aufnimmt: Die Kosten im Gesundheitsbereich wachsen völlig unkontrolliert. Es ist eigentlich der einzige Bereich im Sozial- und Gesundheitswesen, der noch keine Ziele zur Dämpfung der Kosten hat. Daher wurden im indirekten Gegenvorschlag Kosten- und Qualitätsziele in der obligatorischen Krankenkassenversicherung aufgenommen. Damit soll die Kostenentwicklung gestoppt werden. Aber es soll eben nicht nur die Entwicklung der Löhne berücksichtigt werden, sondern auch die Demografie und der technologische Fortschritt. Aktuell beraten wir im Parlament die Vorlage mit dem Titel «Kostendämpfungspaket». Wir haben uns in der Gesundheitskommission gerade diese Woche intensiv mit verschiedenen Vorschlägen befasst, wo Kosten gespart werden können. Dabei wird alles berücksichtigt – die Medikamente, die Leistungserbringer, Fehlanreize, etc.

Ich bitte Sie, die starre Initiative der Mitte klar abzulehnen. Wir brauchen im Gesundheitswesen umsetzbare Lösungen und mehr Wettbewerb. Damit wir alle auch in Zukunft bei Krankheit oder Unfall auf die bestmögliche Gesundheitsversorgung zählen können.

SVP verweigert Rösti die Unterstützung beim Stromgesetz

Die SVP gibt die Nein-Parole aus und lässt ihren eigenen Bundesrat im Regen stehen. Er konnte seine Parteimitglieder nicht vom Stromgesetz überzeugen:

Bundesrat Albert Rösti.

An der Delegiertenversammlung der SVP in Langenthal BE weibelte SVP-Bundesrat Albert Rösti am Samstag für das Strom-Gesetzespaket. Eine Strommangellage sei weiterhin ein grosses Risiko für das Land. Wichtig sei, dass die Schweiz ihre Stromproduktion erhöhen könne, nur so könne das Land seine Souveränität stärken, sagte Rösti.

Den Skeptikern in den eigenen Reihen versprach er, dass das Gesetz nicht erlaube, die Schweiz mit Wind- und Solarkraftwerken zuzupflastern. Es würden Zonen geschaffen, wo ein solcher Zubau möglich sein.

Werde das Gesetz hingegen abgelehnt, könnten überall Gesuche für solche Anlage gestellt werden. Das Gesetz kanalisiere also auch. Ausserdem könnten Projekte nur realisiert werden, wenn die betroffenen Gemeinden zustimmten, betonte Rösti. Das Gesetz ermögliche Investitionen, etwa im Rahmen des Solarexpress im alpinen Raum.

Viele Anlagen und Kosten für wenig Strom

Solar- und Windkraft ermöglichten keine sichere Stromversorgung, konterte Nationalrätin und Vizeparteipräsidentin Magdalena Martullo-Blocher. Es seien eben nicht nur ein paar Windräder und Solaranlagen. Vielmehr brauche es 9000 Windräder und Solaranlagen mit einer Fläche, fünfmal so gross wie der Zürichsee.

«Viele Windräder und Solarpanels für wenig Strom», fiel Martullo-Blochers Bilanz aus. Sie wandte sich dezidiert gegen die Vorlage.

In einer lebhaften Debatte äusserten sich zahlreiche Kritiker und Befürworter der Vorlage. SVP-Bundesrat Guy Parmelin etwa betonte, das Gesetz sei die einzige Alternative um die Abhängigkeit vom Ausland und das Risiko einer Strommangellage zu verringern.

Viele Kritiker befürchteten eine Verschandelung der Landschaften und eine Einbusse der Gemeindeautonomie. Die bevölkerungsreichen Städte täten herzlich wenig für die Stromproduktion. Dies geschehe einmal mehr vor allem auf dem Land, sagte etwa der Zürcher Kantonsrat Domenik Ledergerber. «Ich will nicht, dass meine Heimat dafür verschandelt wird», sagte er.

«Mit einem Nein stampfen wir nicht einfach morgen ein neues AKW aus dem Boden», warf sich auch der Berner alt Nationalrat Adrian Amstutz in die Redeschlacht. In der Zwischenzeit brauche es Massnahmen, wie sie der Energie-Mantelerlass vorsehe.

Die Parteispitze hatte den Delegierten die Nein-Parole empfohlen. Zahlreiche Mitglieder der Eidgenössischen Räte weibelten für ein Ja. Am Ende beschlossen die Delegierten mit 242 zu 149 Stimmen bei sechs Enthaltungen jedoch deutlich die Nein-Parole. Ein Antrag auf Stimmfreigabe war zuvor chancenlos geblieben.

Am 9. Juni: NEIN zur Verschandelung der Natur und NEIN zu noch höheren Energiepreisen. Stimmen auch Sie NEIN zum Stromgesetz!

Das Stromgesetz führt zur Verschandelung unserer schönen Landschaft und Natur, es führt zu noch höheren Energiepreisen und es schränkt die Souveränität der Bevölkerung und der Kantone ein.

Thomas Aeschi, Nationalrat und Fraktionspräsident Baar (ZG)

Erinnern wir uns an die Versprechen der ehemaligen UVEK-Ministerin, alt Bundesrätin Doris Leuthard, anlässlich der Abstimmung über das Energiegesetz vom 21. Mai 2017: «Die Versorgungssicherheit ist nicht infrage gestellt, … als man in allen europäischen Staaten in den nächsten 20 Jahren eine genügende Stromproduktion haben wird.» Und weiter: «Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird so rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute.» Beide Versprechen stellten sich als komplett falsch heraus. Nur die SVP warnte vor Energieknappheit und massiv höheren Strompreisen. Die Stromrechnungen sind mehrere Hundert Franken teurer geworden.

Mit dem neuen Stromgesetz werden verbindliche Ausbauziele für die Produktion von Energie aus Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie festgeschrieben. So steht in Artikel 2 des Energiegesetzes neu: «Die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, hat im Jahr 2035 mindestens 35 Terawattstunden (TWh) und im Jahr 2050 mindestens 45 TWh zu betragen.» Allein das verbindliche Ausbauziel bis 2035 bedeutet eine Versechsfachung der heutigen Produktion und entspricht in etwa dem aktuellen Jahresverbrauch der Schweizer Haushalte und Industrie zusammen. Für einen substanziellen Beitrag von 10 TWh durch Windkraft wären 2’000 Windturbinen notwendig. Für 10 TWh Sonnenenergie wäre eine Fläche von 100 km² Solarkraftanlagen nötig – das ist mehr als der ganze Zürichsee. Damit würde unsere schöne Landschaft durch die grossflächige Überbauung mit Windrädern und Solarparks massiv verschandelt: Für unsicheren und teuren Strom.

Mit dem Stromgesetz wird der Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz systematisch eingeschränkt resp. ausgehebelt. Zudem würde mit der Vorlage die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung markant eingeschränkt: Der Bund kann «Energieanlagen von nationalem Interesse» definieren. Damit werden die Gemeinden übersteuert, die Bürgerinnen und Bürger können sich nicht mehr wehren.

Schliesslich führt das Gesetz zu einem sehr teuren Netzausbau mit geschätzten Kosten von 37 Milliarden Franken. Diese Ausgaben müssen durch die Stromkonsumentinnen und -konsumenten über noch höhere Strompreise bezahlt werden (über 4000 Franken pro Person). Das will die SVP nicht und sie hat deshalb an der Delegiertenversammlung vom 23. März 2024 deutlich die NEIN-Parole beschlossen. Stimmen auch Sie am 9. Juni klar NEIN zum neuen Stromgesetz.

Schutz vor staatlichem Eingriff – Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» will staatlichen Eingriff auf unser Körper verhindern.

Zu dieser Volksinitiative gab es bei der SVP keine Debatten, zu klar und selbstverständlich ist die Position zu diesem Thema.

Es sollen Lehren aus der Covid-Pandemiezeit gezogen werden, wo für gewisse Altersklassen von Nichtgeimpften Einschränkungen angeordnet wurden.

Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss und dass bei Ablehnen eines Eingriffes, keine sozialen und berufliche Nachteile daraus resultieren dürfen.

Mit einem Ja zu dieser Initiative setzt man schon ein Denkmal für die anstehenden offenen Entscheide über das neue Gesetz der MHO (Weltgesundheitsorganisation).