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Ds- SVP Tessin Statuten
I. Name und Zweck
Arkel 1 Name
Unter dem Namen Deutschsprachige Schweizerische Volkspartei (nachfolgend ds- SVP Tessin
genannt), besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB. Die ds- SVP Tessin ist eine Sekon
der Unione Democraca di Centro Sezione Ticino (nachfolgend SVP Tessin genannt). Sein Sitz
ist am Wohnsitz des Präsidenten.
Arkel 2 Zweck
Die ds- SVP Tessin bezweckt die akve Teilnahme am polischen Geschehen der im Tessin
wohnenden deutschsprachigen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Polik der SVP
idenfizieren. Insbesondere:
Die ins Tessin gezogenen Deutschschweizer zu einem akven Mitmachen in Dingen
der kantonalen Polik anzuregen.
Allfällige besondere Anliegen der deutschschweizerischen Gemeinscha im Tessin
durch SVP- Vertreter in den verschiedenen Kantons- und Gemeindeinstanzen polisch
zu vertreten.
Rechtsbürgerliche Exponenten der Deutschschweizer im Tessin bei Wahlen in Tessiner
Kantons- und Gemeindegremien zu poreren.
Versammlungen und gemütliche Anlässe zu organisieren, um das gegenseige
Kennenlernen zu fördern und freundschaliche Bande zwischen Personen
unterschiedlicher Sprache, aber gemeinsamer polischer Ideen zu knüpfen.
II. Mitgliedscha
Arkel 3 Erwerb
Der Parteibeitri steht allen smm- und wahlberechgten im Tessin wohnenden
deutschsprachigen Personen offen, die sich zu den Grundsätzen der SVP Tessin bekennen.
Deutschsprechende Personen auch ohne Smm- und Wahlrecht im Tessin, können der ds-
SVP Tessin als Sympathisanten beitreten. Innerhalb der Sekon sind sie smmberechgt.
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Ein Beitrisgesuch muss der Geschäsleitung eingereicht werden. Mitglied ist, wer das
Beitrisgesuch unterschrieben und den Beitrag bezahlt hat.
Nichtgenehme Personen können durch den Vorstand ohne Angabe der Gründe abgelehnt
werden.
Arkel 4 Austri/ Ausschluss
① Der freie Austri ist gewährleistet. Finanzielle Verpflichtungen für das laufende
Vereinsjahr sind zu erfüllen.
② Die Geschäsleitung kann ein Mitglied aus der Partei ausschliessen. Der entsprechende
Entscheid kann an die Generalversammlung weitergezogen werden. Diese entscheidet
letznstanzlich.
III. Organe/ Aufgaben
Die Organe der ds- SVP Tessin sind:
a) Die Generalversammlung
b) Die Geschäsleitung
c) Die Revisionsstelle
a. Die Generalversammlung
Arkel 6 Zusammensetzung/ Smmrecht
Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Mitglieder der ds- SVP Tessin nach Art.3
dieser Statuten.
Bei Wahlen und Absmmungen gilt das absolute Mehr.
Arkel 7 Aufgaben
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der ds- SVP Tessin. Ihr obliegen:
Die Wahl des Präsidenten, der Geschäsleitung und der Revisionsstelle
Die Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets
Die Festlegung der Mitgliederbeiträge
Die Behandlung von Beschwerden
Die Genehmigung von Statutenänderungen
Der Entscheid über die Auflösung der Partei
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Arkel 8 Versammlung
Die Generalversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Geschäsleitung sowie ein
Fünel der Mitglieder können die Einberufung weiterer Versammlungen verlangen.
Die Einladung samt Traktandenliste ist mindestens 10 Tage vor der Versammlung bekannt zu
geben.
b. Die Geschäsleitung
Arkel 9 Zusammensetzung
Die Geschäsleitung setzt sich zusammen aus:
Dem Präsidenten
2 bis 8 Mitgliedern (die verschiedenen Ämter- Vizepräsident, Sekretär, Kassier, usw.
werden innerhalb der Geschäsleitung zugeteilt).
Arkel 10 Aufgaben
Die Geschäsleitung leitet die Sekon und vertri diese gegen Aussen.
Sie ist zuständig für die Verwaltung der Sekon und für alle Angelegenheiten, die nicht durch
die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Geschäsleitung kann ihr zufallende Befugnisse Ausschüssen aus den eigenen Reihen
oder Drien übertragen.
Arkel 11 Versammlung
Die Geschäsleitung tagt so o wie es die Geschäe erfordern. Sie entscheidet mit dem
einfachen mehr der anwesenden Mitglieder. Der Schentscheid obliegt dem Vorsitz.
c. Die Revisionsstelle
Arkel 12 Revisoren
Die Revisorenstelle besteht aus 2 Mitgliedern. Sie prü die Jahresrechnung und erstaet der
Generalversammlung darüber Bericht.
IV. Amtsdauer
Arkel 13 Amtsdauer
Die Wahl des Präsidenten und der Geschäsleitung erfolgt alle 4 Jahre, im Jahr der
Gemeindewahlen.
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Die Revisoren bleiben 2 Jahre im Amt und dürfen wiedergewählt werden. Sie dürfen nicht
der Geschäsleitung angehören.
V. Finanzen
Arkel 14 Finanzen
Die Partei finanziert sich durch:
Die jährlichen Beiträge der Mitglieder.
Spenden und freiwillige Beiträge.
Die Erträge ausserordentlicher Finanzierungsakonen und Veranstaltungen.
Für die Verbindlichkeiten der ds- SVP Tessin haet ausschliesslich das Sekonsvermögen.
Jede persönliche Haung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
VI. Statutenrevision
Arkel 15 Statutenrevision
Die Generalversammlung kann die Statuten durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern.
Arkel 16 Auflösung
Für die Auflösung der ds- SVP Tessin ist eine Zweidriels- Mehrheit der an der
Generalversammlung anwesenden Smmberechgten notwendig. Anträge zur Auflösung der
Sekon müssen dem Präsidenten vier Wochen vor der Generalversammlung schrilich
eingereicht werden.
VII. Schlussbesmmungen
Arkel 17 Inkratreten
Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 10 Dezember 2005 angenommen
worden und treten sofort in Kra.

