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Max Oesch, Telefon 079 790 69 27 und E-Mail maxoesch52@gmail.com

Ds- SVP Tessin Statuten
I. Name und Zweck
Ar􀆟kel 1 Name
Unter dem Namen Deutschsprachige Schweizerische Volkspartei (nachfolgend ds- SVP Tessin
genannt), besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des ZGB. Die ds- SVP Tessin ist eine Sek􀆟on
der Unione Democra􀆟ca di Centro Sezione Ticino (nachfolgend SVP Tessin genannt). Sein Sitz
ist am Wohnsitz des Präsidenten.
Ar􀆟kel 2 Zweck
Die ds- SVP Tessin bezweckt die ak􀆟ve Teilnahme am poli􀆟schen Geschehen der im Tessin
wohnenden deutschsprachigen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Poli􀆟k der SVP
iden􀆟fizieren. Insbesondere:
 Die ins Tessin gezogenen Deutschschweizer zu einem ak􀆟ven Mitmachen in Dingen
der kantonalen Poli􀆟k anzuregen.
 Allfällige besondere Anliegen der deutschschweizerischen Gemeinscha􀅌 im Tessin
durch SVP- Vertreter in den verschiedenen Kantons- und Gemeindeinstanzen poli􀆟sch
zu vertreten.
 Rechtsbürgerliche Exponenten der Deutschschweizer im Tessin bei Wahlen in Tessiner
Kantons- und Gemeindegremien zu por􀆟eren.
 Versammlungen und gemütliche Anlässe zu organisieren, um das gegensei􀆟ge
Kennenlernen zu fördern und freundscha􀅌liche Bande zwischen Personen
unterschiedlicher Sprache, aber gemeinsamer poli􀆟scher Ideen zu knüpfen.
II. Mitgliedscha􀅌
Ar􀆟kel 3 Erwerb
Der Parteibeitri􀆩 steht allen s􀆟mm- und wahlberech􀆟gten im Tessin wohnenden
deutschsprachigen Personen offen, die sich zu den Grundsätzen der SVP Tessin bekennen.
Deutschsprechende Personen auch ohne S􀆟mm- und Wahlrecht im Tessin, können der ds-
SVP Tessin als Sympathisanten beitreten. Innerhalb der Sek􀆟on sind sie s􀆟mmberech􀆟gt.
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Ein Beitri􀆩sgesuch muss der Geschä􀅌sleitung eingereicht werden. Mitglied ist, wer das
Beitri􀆩sgesuch unterschrieben und den Beitrag bezahlt hat.
Nichtgenehme Personen können durch den Vorstand ohne Angabe der Gründe abgelehnt
werden.
Ar􀆟kel 4 Austri􀆩/ Ausschluss
① Der freie Austri􀆩 ist gewährleistet. Finanzielle Verpflichtungen für das laufende
Vereinsjahr sind zu erfüllen.
② Die Geschä􀅌sleitung kann ein Mitglied aus der Partei ausschliessen. Der entsprechende
Entscheid kann an die Generalversammlung weitergezogen werden. Diese entscheidet
letz􀆟nstanzlich.
III. Organe/ Aufgaben
Die Organe der ds- SVP Tessin sind:
a) Die Generalversammlung
b) Die Geschä􀅌sleitung
c) Die Revisionsstelle
a. Die Generalversammlung
Ar􀆟kel 6 Zusammensetzung/ S􀆟mmrecht
Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle Mitglieder der ds- SVP Tessin nach Art.3
dieser Statuten.
Bei Wahlen und Abs􀆟mmungen gilt das absolute Mehr.
Ar􀆟kel 7 Aufgaben
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der ds- SVP Tessin. Ihr obliegen:
 Die Wahl des Präsidenten, der Geschä􀅌sleitung und der Revisionsstelle
 Die Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets
 Die Festlegung der Mitgliederbeiträge
 Die Behandlung von Beschwerden
 Die Genehmigung von Statutenänderungen
 Der Entscheid über die Auflösung der Partei
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Ar􀆟kel 8 Versammlung
Die Generalversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Geschä􀅌sleitung sowie ein
Fün􀅌el der Mitglieder können die Einberufung weiterer Versammlungen verlangen.
Die Einladung samt Traktandenliste ist mindestens 10 Tage vor der Versammlung bekannt zu
geben.
b. Die Geschä􀅌sleitung
Ar􀆟kel 9 Zusammensetzung
Die Geschä􀅌sleitung setzt sich zusammen aus:
 Dem Präsidenten
 2 bis 8 Mitgliedern (die verschiedenen Ämter- Vizepräsident, Sekretär, Kassier, usw.
werden innerhalb der Geschä􀅌sleitung zugeteilt).
Ar􀆟kel 10 Aufgaben
Die Geschä􀅌sleitung leitet die Sek􀆟on und vertri􀆩 diese gegen Aussen.
Sie ist zuständig für die Verwaltung der Sek􀆟on und für alle Angelegenheiten, die nicht durch
die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Geschä􀅌sleitung kann ihr zufallende Befugnisse Ausschüssen aus den eigenen Reihen
oder Dri􀆩en übertragen.
Ar􀆟kel 11 Versammlung
Die Geschä􀅌sleitung tagt so o􀅌 wie es die Geschä􀅌e erfordern. Sie entscheidet mit dem
einfachen mehr der anwesenden Mitglieder. Der S􀆟chentscheid obliegt dem Vorsitz.
c. Die Revisionsstelle
Ar􀆟kel 12 Revisoren
Die Revisorenstelle besteht aus 2 Mitgliedern. Sie prü􀅌 die Jahresrechnung und ersta􀆩et der
Generalversammlung darüber Bericht.
IV. Amtsdauer
Ar􀆟kel 13 Amtsdauer
Die Wahl des Präsidenten und der Geschä􀅌sleitung erfolgt alle 4 Jahre, im Jahr der
Gemeindewahlen.
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Die Revisoren bleiben 2 Jahre im Amt und dürfen wiedergewählt werden. Sie dürfen nicht
der Geschä􀅌sleitung angehören.
V. Finanzen
Ar􀆟kel 14 Finanzen
Die Partei finanziert sich durch:
 Die jährlichen Beiträge der Mitglieder.
 Spenden und freiwillige Beiträge.
 Die Erträge ausserordentlicher Finanzierungsak􀆟onen und Veranstaltungen.
Für die Verbindlichkeiten der ds- SVP Tessin ha􀅌et ausschliesslich das Sek􀆟onsvermögen.
Jede persönliche Ha􀅌ung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
VI. Statutenrevision
Ar􀆟kel 15 Statutenrevision
Die Generalversammlung kann die Statuten durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern.
Ar􀆟kel 16 Auflösung
Für die Auflösung der ds- SVP Tessin ist eine Zweidri􀆩els- Mehrheit der an der
Generalversammlung anwesenden S􀆟mmberech􀆟gten notwendig. Anträge zur Auflösung der
Sek􀆟on müssen dem Präsidenten vier Wochen vor der Generalversammlung schri􀅌lich
eingereicht werden.
VII. Schlussbes􀆟mmungen
Ar􀆟kel 17 Inkra􀅌treten
Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 10 Dezember 2005 angenommen
worden und treten sofort in Kra􀅌.